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Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Die
Eingriffsregelung als Instrument des Naturschutzes und der
Landschaftspflege nach Als
Grundlage für eine fachgerechte Abwägung und zur Ermittlung des
Ausgleichsbedarfs wird eine Eingriffs-Ausgleichsbilanz erstellt. Es werden
die vom geplanten Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen auf die Schützgüter
Boden, Klima und Luft, Flora und Fauna, Oberflächengewässer und
Grundwasser sowie Landschaftsbild und Erholung ermittelt und Maßnahmen
zur Vermeidung und Minderung der Beeinträchtigungen erarbeitet. Für
nicht vermeidbare Beeinträchtigungen werden geeignete Kompensationsflächen
gesucht sowie Maßnahmen für einen funktionalen Ausgleich geplant. Ist
kein funktionaler Ausgleich möglich, werden mögliche Ersatzmaßnahmen
geprüft.
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