Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung

Die Eingriffsregelung als Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach
§§ 18 ff BNatSchG dient dazu, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes 
und das Landschaftsbild zu erhalten.

Als Grundlage für eine fachgerechte Abwägung und zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs wird eine Eingriffs-Ausgleichsbilanz erstellt. Es werden die vom geplanten Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen auf die Schützgüter Boden, Klima und Luft, Flora und Fauna, Oberflächengewässer und Grundwasser sowie Landschaftsbild und Erholung ermittelt und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Beeinträchtigungen erarbeitet. Für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen werden geeignete Kompensationsflächen gesucht sowie Maßnahmen für einen funktionalen Ausgleich geplant. Ist kein funktionaler Ausgleich möglich, werden mögliche Ersatzmaßnahmen geprüft.

Bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen wird großer Wert auf die ökologische Entwicklungsfähigkeit sowie praktische Umsetzbarkeit der Maßnahmen gelegt. Hierbei profitieren wir von unseren vielseitigen Erfahrungen bei der Erstellung von tier- und landschaftsökologischen Gutachten und Pflege- und Entwicklungsplänen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Berücksichtigung streng geschützter Tier- und Pflanzenarten.

Arbeitsbeispiel: 
Eingriffs-Ausgleichsbilanz für den Bebauungsplan „Gartenäcker IV“ in Horb am Neckar (2004)

 

 

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