FFH-Verträglichkeitsprüfung

Das Naturschutzrecht der Europäischen Union sieht den Aufbau eines kohärenten Schutzgebietssystemes mit dem Namen "Natura 2000" in allen Ländern der EU vor. Es basiert im wesentlichen auf der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie (VSR). Für beide Richtlinien wurden und werden spezielle Schutzgebiete ausgewiesen, die den Erhalt bestimmter, exakt definierter Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten in der EU sichern sollen. In den Schutzgebieten sind alle Handlungen untersagt, die den "günstigen" Erhaltungszustand dieser Lebensräume und Arten verschlechtern können und zu "erheblichen" Beeinträchtigungen im Sinne der Richtlinie führen. Nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie erfordern Pläne oder Projekte eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Diese folgt drei Prüfphasen: Vorprüfung, Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeprüfung. 

Arbeitsbeispiel: 
Für die geplante Einleitung eines Baches und der Bau einer Radwegebrücke war eine FFH-Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf das FFH Vorschlags-Gebiet Nr. 6822-341 durchzuführen. Dabei wurden die Vor-
kommen verschiedener Lebensraum-
typen und Artengruppen erhoben und die potentiellen Wirkungen des Vorhabens im Sinne der FFH-Richtlinie ermittelt.

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