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Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Der
Landschaftspflegerische Begleitplan ist ein Instrument der
Landschaftsplanung. Er ist das nach Naturschutzrecht vorgesehene
Planungsinstrument zur Anwendung der Eingriffsregelung bei Vorhaben, die
nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplanungen vorgenommen werden.
Dargestellt werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen für Natur und
Landschaft und mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Für nicht
vermeidbare Beeinträchtigungen werden Ausgleichs- und gegebenenfalls
Ersatzmaßnahmen erarbeitet.
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