Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist ein Instrument der Landschaftsplanung. Er ist das nach Naturschutzrecht vorgesehene Planungsinstrument zur Anwendung der Eingriffsregelung bei Vorhaben, die nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplanungen vorgenommen werden. Dargestellt werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft und mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen werden Ausgleichs- und gegebenenfalls Ersatzmaßnahmen erarbeitet.

Auf Basis einer Gegenüberstellung der zu erwartenden Beeinträchtigungen und den vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen, analog zu einer Eingriffs-Ausgleichsbilanz wird der Nachweis geführt, wie die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen kompensiert werden. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.

Arbeitsbeispiel: 
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum IKoNE-Projekt 47: Entwicklungskonzeption des Neckarvorlandes bei Esslingen am Neckar - Zell (2004).

 

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